Anerkannte Leistung für den Entlastungsbeitrag
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Selbständig arbeitender Staatl. anerk. Heilerziehungspfleger mit über 20 Jahren Berufserfahrung.
Es besteht die Möglichkeit meine Rechnungen bei der Einkommenssteuer zu berücksichtigen!
Liegt ein Pflegegrad vor, so berate ich Sie gerne über mein anerkanntes Angebot zur Entlastungsleistung.