Betreuer nach Paragraph 53C sgb 3
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Ich habe zwei Kinder und bin verheiratet. Bevorzugt, übernehme ich die Aufsichtspflicht von Kindern ab 6 Jahren, Keine Medikamenten gabe oder Pflege am Kind.
Ich habe 2 Jahre als Stationsleitung, für den Sozialen Dienst, in einer Psychiatrischen Einrichtung gearbeitet.
Meine Ehefrau ist Erzieherin und arbeitet seit 20 Jahren als Gruppenleitung in einem Kindergarten. Und würde mich dann vertreten.