Kinderbetreuung, auch für Kinder mit Pflegegrad / Behinderung
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Liebe Eltern,
seid mehreren Jahren bin ich mit meinem Unternehmen in der Kinderbetreuung tätig und die Arbeit mit den Kindern und deren Eltern bereitet mir sehr viel Freude. Ich verfüge über eine psychologische und pädagogische Ausbildung sowie umfassende Erfahrung; u.a. auch mit Kindern, welche einen Pflegegrad oder/und Integrationsstatus haben. Des Weiteren beschäftige ich eine ganz tolle und liebe Mitarbeiterin, welche über 20 Jahre Berufserfahrung mit behinderten Kindern vorweisen kann und mit Geduld und Herz in diesem Bereich tätig ist.
Eltern können Betreuungskosten ab der Geburt des Kindes bis zum 14. Lebensjahr (oder länger) in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Bitte fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater.
Ich freue mich über eure Nachricht.